Corona Hilfen sollten während der Pandemie im Jahr 2020/2021 eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen bieten, leider wurden durch Prüfungen - bei ungerechtfertigten Hilfen - Rückzahlungen notwendig. Der Grund war, dass die Corona-Wirtschaftshilfen in der Regel nur vorläufig und vorbehaltlich einer endgültigen Festsetzung in einem Schlussbescheid gewährt wurden. Problem war, dass die Programme länderspezifisch gestaltet waren – mit unterschiedlichen Rechtspositionen. Sind Sie Betroffener sollten Sie Bescheide und Zahlungsnachweise aufbewahren, ggf. noch laufende Fristen prüfen und bei höheren Nachzahlungen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
Lösungen in Hessen und Baden-Württemberg
Nach einem Rechtsurteil >hier< erstattete Baden-Württemberg 2026 als einziges Bundesland gesetzlich basiert, die zurückgezahlten Mittel. Der Landtag des Landes Baden-Württemberg hat den Rechtsrahmen >hier< geschaffen, um (unrechtmäßig) zurückgeforderte bzw. zurückgezahlte Corona Soforthilfen an die betroffenen Unternehmen zurückzuerstatten. Das Verfahren war im Herbst vergangenen Jahres vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt worden, weil die Richtlinie des Landes für die Soforthilfen zu unbestimmt gewesen sei.
Die Antragstellung soll über einen eigenständigen Ausgleichsanspruch erfolgen und die Erstattung der unrechtmäßig zurückgeforderten Corona-Soforthilfen soll ausschließlich auf Antrag mit einem vollständig digitalen Verfahren beim federführenden Wirtschaftsministerium abgebildet werden. Dieses Portal wird nach der Verabschiedung des Gesetzes und den notwendigen technischen Vorbereitungen freigeschaltet. Aktuelle Informationen veröffentlicht das Wirtschaftsministerium >hier<.
Aber auch aus dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum ist eine Regelung für das Rückmeldeverfahren der Corona-Soforthilfe geschaffen worden >hier<, die den Unternehmen Klarheit bieten kann. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Kassel https://rp-kassel.hessen.de/rmv
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zu den Corona-Wirtschaftshilfen und der daraus zum Teil resultierenden Unsicherheit sollten Unternehmen im eigenen Bundesland als Betroffener die jeweilige Rechtslage prüfen. (AG)
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