Schulungsveranstaltungen zur neuen Meisterprüfungsverordnung

Herr Gehring zeigt Möglichkeiten, wie die einzelnen Handlungsfelder vom Verordnungstext umgesetzt werden können.

Nach über vierjähriger Vorarbeit tritt zum 01.07.2020 die neue Meisterverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer Handwerk in Kraft. Zu diesem Themenkomplex führte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) im Februar 2020 drei Schulungsveranstaltungen für Meisterprüfungsausschüsse durch. Erfreulicherweise waren die Veranstaltungen am 11.02.2020 in Münster, am 13.02.2020 in Friedberg sowie am 14.02.2020 in Nürnberg sehr gut besucht. Eingeladen waren neben den Mitgliedern der Meisterprüfungsausschüsse auch die Sachbearbeiter und Referenten der Handwerkskammern, die im Prüfungswesen tätig sind.

Als Referenten standen Norbert Gehring, Lehrgangskoordinator im HBZ der HWK Münster, Sascha Müller, Referat Prüfungswesen bei der HWK Südwestfalen in Arnsberg, sowie Robert Ziegler, Referatsleiter Berufsbildung beim ZKF, den Teilnehmern Rede und Antwort.

Sascha Müller verdeutlichte den Teilnehmern in seinem Vortrag, auf welche Fallstricke die Prüfungsausschüsse bei der Durchführung der Meisterprüfung achten sollten, um eventuelle Widerspruchsverfahren zu vermeiden.

Norbert Gehring zeigte sehr eindrucksvoll in seiner Präsentation mehrere Vorschläge für die praktische Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung. Hier wurde schnell klar, dass die zukünftige Meisterprüfung eine neue Qualität in der Prüfungsvorbereitung, aber auch in der Meisterprüfung erhalten hat. Die neue Verordnung orientiert sich wesentlich stärker am Arbeitsalltag und den betrieblichen Geschäftsprozessen, als es bisher der Fall war.

Änderungen im Teil I:

Bei der neuen Prüfungsverordnung hat der Prüfling in Teil I die Wahlmöglichkeit, aus den zwei vorgegebenen Meisterprüfungsprojekten (Instandsetzungsarbeiten oder Neubauarbeiten) ein Prüfungsprojekt - was einem Kundenauftrag sowie seinem täglichen Arbeitsalltag entspricht - auszuwählen und in vier Tagen zu bearbeiten.

Fachgespräch:

Zusätzlich muss in Teil I ein auf das Meisterprüfungsprojekt bezogenes Fachgespräch geführt werden, wobei kein Abfragen von fachlichem Wissen oder auswendig Gelerntem gefordert ist. Vielmehr steht das Verstehen und Anwenden im Vordergrund, so dass der Prüfling sein Wissen potenziellen Kunden mit Lösungsansätzen verständlich vermitteln und erklären kann. Für das Fachgespräch stehen dem Prüfling höchsten 30 Minuten zur Verfügung.

Situationsaufgabe:

Des Weiteren muss der Prüfling in Teil I eine Situationsaufgabe bearbeiten, die aus mehreren Einzelarbeiten bestehen. Hierbei wählt Meisterprüfungsausschuss aus 11 in der Meisterprüfungsverordnung vorgegebenen Arbeitstätigkeit vier Arbeiten aus, die nicht Bestandteil des Meisterprüfungsprojekts waren. Dabei kann der Meisterprüfungsausschuss entweder:

  • aus vier Aufgaben mit unterschiedlichen Fahrzeugsystemen auswählen oder
  • aus drei Aufgaben mit unterschiedlichen Fahrzeugsystemen und einer Lackarbeit auswählen.

Auch in der 6 stündigen Situationsaufgabe wird ein handlungsorientierter Ablauf, der einem Kundenauftrag entspricht, vorausgesetzt.

Änderungen im Teil II:

Anders als in der alten Meisterprüfungsverordnung von 2003, in der drei Prüfungsfächer im Teil II zu bearbeiten waren, muss der Prüfling in der neuen Meisterprüfungsverordnung, drei Handlungsfelder bearbeiten.

  • Handlungsfeld: „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“.
  • Handlungsfeld: „Leistungen eines Karosserie- und Fahrzeugbaubetriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“.
  • Handlungsfeld: „Einen Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieb führen und organisieren“.

Hierbei muss je Handlungsfeld mindestens eine fallbezogene Aufgabe schriftlich bearbeitet werden. Für die Bearbeitung stehen dem Prüfling je Handlungsfeld 3 Stunden zur Verfügung.

Zum Abschluss der Veranstaltungen waren sich alle Teilnehmer einig, dass die neue Meisterprüfung mit all den vielen Facetten dem angehenden Meister eine fundierte Grundlage bietet, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen im reparierenden sowie im herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau gewachsen zu sein.

Die aktuelle Meisterprüfungsverordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk können Sie >hier< downloaden.

Den Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk können Sie >hier< downloaden.