Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an.
Um Unternehmen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und der Reduzierung der Ausgleichsabgabe zu unterstützen, ist das neue Portal www.rehadat-ausgleichsabgabe.de online. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Personalabteilungen, Schwerbehindertenvertretungen und Steuerbüros können sich im neuen Portal über die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX informieren.
Wichtig zu wissen: Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31. März 2019 für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt werden. Unternehmen können die Ausgleichsabgabe am einfachsten mit der Software IW-Elan berechnen und auch elektronisch anzeigen (www.iw-elan.de).