Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe: Berechnung mit der kostenlosen Software IW-Elan

Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe an.

Um Unternehmen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und der Reduzierung der Ausgleichsabgabe zu unterstützen, sind im Online-Portal www.rehadat-ausgleichsabgabe.de Informationen hinterlegt. Arbeitgeber und Steuerbüros können sich im Portal über die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX informieren.

Wichtig zu wissen: Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31. März 2021 für das abgelaufene Kalenderjahr angezeigt werden. Unternehmen können die Ausgleichsabgabe kostenlos mit der Software IW-Elan berechnen und auch elektronisch anzeigen (www.iw-elan.de).

Weitere Informationen sind auch der Pressemeldung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln >hier< zu entnehmen.