Security Gateway: Landgericht Köln urteilt für freien Datenzugang

Autohersteller dürfen unabhängigen Kfz-Werkstätten den Zugang zu Reparaturinformationen nicht erschweren. Das hat nun das Landgericht Köln auf Basis einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geurteilt.

Die Werkstätten, die nicht zu den Vertragspartnern der Autohersteller gehören, müssen gemäß dem Urteil uneingeschränkten Zugang zu den Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lieferkette auf dem Markt für Fahrzeugreparatur und -wartung erforderlich sind. Eine Einschränkung, beispielsweise durch vom Hersteller festgelegte Bedingungen, würde zu einem Rückgang des Wettbewerbs und einer verringerten Auswahl für die Verbraucher führen.

Hintergrund ist ein langwieriger branchenweiter Streit um den Zugang zu Fahrzeugdaten. Die Automobilhersteller erschweren Freien Werkstätten zunehmend den Zugriff auf die im Fahrzeug gespeicherten Informationen, wie zum Beispiel den Fehlerspeicher der Bordelektronik. Oftmals verlangen sie von Kfz-Betrieben, die nicht zum eigenen Händler- oder Service-Netz gehören, Lizenzgebühren oder die Anbindung an eigene Server während des Reparaturvorgangs. Gemäß dem Urteil müssen diese sogenannten „Secure Gateways“ der Fahrzeughersteller nun entfernt werden.

Hintergrund: Die Werkstattkette ATU und der Autoglas-Spezialist Carglass haben gemeinsam in einem Musterverfahren geklagt. Carglass begrüßte das Urteil des Landgerichts, das einer Entscheidung des EuGH aus dem Oktober 2023 folgt. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein für faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten Kfz-Servicemarkt dar. Carglass, spezialisiert auf die Reparatur von Fahrzeugscheiben, geriet vor allem bei der nach dem Scheibentausch häufig erforderlichen Kalibrierung von Assistenzsystemen in Konflikt mit dem Verhalten der Autohersteller. (AO)