Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2019 auf 0,9 Prozent festgelegt. Damit wird dieser im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Januar 2019 wird auch der Zusatzbeitrag wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen. Dies bedeutet: Arbeitnehmer und Rentner werden entlastet - für Unternehmen bedeutet die Rückkehr zur solidarischen Finanzierung eine Beitragserhöhung und steigende betriebliche Kosten.

Jede Krankenkasse legt jedoch selbst fest, wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag für die Mitglieder ausfällt. Dabei können die Krankenkassen auch erheblich vom durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach oben oder unten abweichen. Die Senkung des Zusatzbeitrages zeigt, dass die Finanzlage im System der gesetzlichen Krankenversicherung gut ist.

Zusatzbeitrag ab 2019 solidarisch finanziert
Eine wesentliche Änderung ergibt sich ab dem 1.Januar 2019 in der Finanzierung der Beiträge. Bislang musste der Zusatzbeitrag ausschließlich von den Versicherten getragen werden. Weder Arbeitgeber noch Rentenversicherungsträger beteiligten sich am Zusatzbeitrag. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung) wird die solidarische Finanzierung des Zusatzbeitrages eingeführt.

Hintergrund: Durchschnittliche Zusatzbeitragssatz
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stellt nicht den Durchschnitt der von den Kassen erhobenen Zusatzbeiträgen dar, sondern beschreibt den durchschnittlichen Finanzbedarf der Kassen über den allgemeinen Beitragssatz hinaus. Dieser kalkulierte Fehlbetrag wird seitens der Kassen in Form des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von den Mitgliedern eingezogen. Die Arbeitgeber wurden bisher nicht beteiligt.

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