Wer als freier Karosserie- und Fahrzeugbau-Fachbetrieb auf Diebstahlrelevante Fahrzeugdaten der Hersteller zugreifen möchte, benötigt bereits seit letztem Jahr ein SERMI-Zertifikat. In Deutschland wird dieses Zertifikat durch die SERMA GmbH vergeben.
Die SERMA GmbH berichtet in Ihrem aktuellen Rundschreiben, dass es ab 3. März 2025 bei den Zulassungsvoraussetzung für das Zertifikat einige Änderungen geben wird.
Diese sind im Einzelnen:
• Für die beantragende Firma:
Der Gewerbezentralregisterauszug (GZR) wird durch ein Führungszeugnis ersetzt: Ab dem 03.03.2025 wird der GZR-Nachweis der Firma durch das einfache Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person ersetzt. Übergangsfrist: Bis zum 30.06.2025 werden sowohl das GZR als auch das Führungszeugnis akzeptiert.
• Für den Mitarbeiter:
Ab sofort sind zusätzliche Nachweise für die SERMI-Berechtigten Mitarbeiter erforderlich!
Nachweis des Arbeitsverhältnisses: Ein gültiger Arbeitsvertrag mit ersichtlichen Namen der Vertragspartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie deren Unterschriften. In der Regel reichen die erste und letzte Seite des Vertrags.
Qualifikationsnachweis: Erforderlich ist entweder eine abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Techniker*in oder Mechatroniker*in oder mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Die Nachweise können durch einen Ausbildungsnachweis, einen Lebenslauf oder entsprechende Angaben im Arbeitsvertrag erbracht werden. Ebenfalls anerkannt werden die Ausbildungsnachweise in den karosserietechnischen Berufen Karosserie- und Fahrzeugbauer bzw. Karosserie- und Fahrzeugbau-Mechaniker.
Die vollständige Liste der benötigten Nachweise entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen, die Sie unter https://www.serma.eu/ einsehen können. Hier kann auch das Zertifikat direkt beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte in der ZKF-Geschäftsstelle an Michael Zierau. (MZ)