Sozialschutzpaket III zur Grundsicherung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das „Sozialschutz-Paket III“ mit dem Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19- Pandemie verabschiedet >hier<. Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Diese Maßnahmen gelten bis zum 31.12.2021. Darüber hinaus wird es eine Einmalzahlung an Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro als Ausgleich für Corona-bedingte Mehrbedarfe geben.

Grundsicherung
Dieser rechtliche Rahmen hat die Grundsicherung von Solo-Selbständigen, Künstlern, oder Arbeitnehmern in Kurzarbeit mit dem Sozialschutz-Paket geschaffen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, den Lebensunterhalt zu sichern in Form von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) >hier<

Dies gilt auch für Personen, wie z. B. Kleinunternehmer/innen deren finanzielle Situation sich drastisch verschlechtert hat, weil durch die Corona-Krise ein Großteil der Aufträge beziehungsweise Kunden verloren gegangen sind. Es ist dann möglich finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie in den FAQ zur Grundsicherung.

Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit eine Service Hotline für Selbständige unter der Telefonnummer: 0800 4 555521 von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenfrei an.