Sozialversicherungspflichtige Änderungen für das Jahr 2023 verabschiedet

Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 ist vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft >hier<.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen zusammengestellt >hier< .

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt.

Details erhalten Sie auf den Seiten des Bundeskabinett für Arbeit und Soziales (BMAS).