Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024 sind vom Bundesrat verabschiedet und treten zum 1. Januar 2024 in Kraft >hier<.
Einzelheiten können Sie den als Anlage beigefügten Übersichten „Rechengrößen in der Sozialversicherung 2024“ >hier< entnehmen.
Weitere Details erhalten Sie auf den Seiten des Bundeskabinett für Arbeit und Soziales (BMAS).