Steuerentlastungsgesetz und Energiepreispauschale (EPP): Überblick und FAQ des Bundesministeriums der Finanzen

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung unterschiedliche Entlastungen „auf den Weg gebracht“. Dabei geht es um steuerliche Verbesserungen wie eine höhere Entfernungspauschale, Zahlungen an einkommensschwache Familien oder Heizkostenzuschüsse. Beim Strompreis wird der Wegfall der EEG-Umlage vorgezogen. Bei der Energiepreispauschale von 300 Euro sollen diejenigen Bevölkerungsgruppen entlastet werden, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Gesetzlich geregelt wird die Auszahlung dieser Energiepreispauschale mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022.

Zur Abwicklung der Energiepreispauschale (EPP) hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein FAQ-Angebot eingestellt, das Antworten auf die unterschiedlichsten Fragestellungen gibt.

Weitere Informationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung mit einem Rechner zur Berechnung der individuellen Entlastung erhalten Sie auf den Seiten „Die Bundesregierung“.