Tax Compliance für Handwerksbetriebe

Seit einigen Jahren wachsen die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Betriebs- und Geschäftsführung von Seiten der Finanzverwaltung. Gerade Formvorschriften sind zu beachten und die dazu notwendigen Dokumentationen sind sorgfältig durchzuführen, um nicht im Prüfungsfall Nachschätzungen hervorzurufen. Wenn es durch fehlerhaftes Verhalten zu einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gekommen ist, besteht außerdem die Gefahr, dass die Finanzverwaltung eine strafbare Steuerhinterziehung annimmt.

Das sogenannte „Tax Compliance“ ist die Einhaltung von (steuerrechtlichen) Regeln. Da Fehler von der Finanzverwaltung immer kritischer gesehen und zuweilen sogar unter den Verdacht bewusster Manipulationen gestellt werden, muss die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Abläufe und freiwilliger Kodizes dokumentiert werden. Dies kann im Streitfall dazu beitragen, diesen Verdacht zu entkräften. Um eine solche Gefahr zu vermindern, ist die Einrichtung und Dokumentation eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer-IKS) zu empfehlen, das zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient. Dabei gibt kein allgemeinverbindliches Muster für ein Steuer-IKS. Dazu sind die Betriebe zu unterschiedlich und zu vielfältig. Eine neue Broschüre der Bundessteuerberaterkammer und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) soll Betriebe dabei unterstützen, steuerrechtliche Anforderungen gemeinsam mit dem Steuerberater umzusetzen.

Die Broschüre können Sie >hier< downloaden.