Telefonische Krankschreibung weiterhin verlängert

Der Gemeinsame Bundesauschuss G-BA hat nun erneut die bundesweite Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese bis zum 31.03.2022 verlängert. Diese ausnahmsweise zulässige telefonische Krankschreibung endet dann nicht mehr am 31.12.2021. 

Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen. 

Den Beschluss des G-BA und die Begründung finden Sie >hier<