Die Konjunkturumfrage Fahrzeugbau des ZKF hat ergeben, dass 44% der befragten Betriebe aus dem herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau während der Corona-Zeit finanzielle Hilfen wie Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder geförderte Kredite genutzt haben, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Nur 4 von 23 Betrieben, die Hilfen in Anspruch genommen haben, gaben an, dass sie aufgefordert wurden, die gewährten Hilfen zurückzuzahlen. Von diesen antworteten 3 Betriebe, dass sie die Hilfszahlungen nicht in der genannten Frist zurückzahlen können.
Wir gehen davon aus, dass noch weitere Betriebe mit diesen Rückforderungen konfrontiert wurden, weshalb wir mit dem ZDH in Kontakt getreten sind, um Lösungsansätze für die Betriebe zu finden.
Der ZDH hat uns mitgeteilt, dass zahlreiche Rückzahlungsforderungen an Unternehmen über alle Branchen gestellt wurden. In der Regel hat sich in diesen Fällen herausgestellt, dass die Unternehmen nicht die Bedingungen der Hilfen vollständig erfüllt hatten und damit die Hilfen nun zurückgefordert werden.
Die Regierung hat den Ländern Spielräume zur Abfederung gegeben, falls zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen von den Unternehmen nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember 2023 zurückgezahlt werden konnten. Für diese Fälle sind Ratenzahlung von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – vorgesehen worden.
In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung notwendig, die in einigen Bundesländern auch mit einem Teilerlass und/oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen für den Restbetrag verbunden sein kann.
Wir raten den betreffenden Betrieben, unbedingt aktiv auf die zuständigen Stellen zuzugehen, um individuelle Lösungen für das Unternehmen zu erreichen. (DC)