"Toter-Winkel"-Aufkleber auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen verpflichtend

Radfahrer oder Fußgänger, die sich im toten Winkel großer Fahrzeuge bewegen, werden häufig übersehen und es kann zu gefährlichen Situationen oder Unfällen kommen.

Seit Anfang des Jahres schreibt Frankreich für Nutzfahrzeuge, Anhänger und Busse über 3,5t die Anbringung von Warnhinweis-Aufklebern „Toter Winkel“ (frz. Angles Morts) am Fahrzeug vor.

Von dieser nationalen Regelung sind auch ausländische Wohnmobile und Wohnwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t betroffen, die die Grenze nach Frankreich übertreten. Bei Missachtung der neuen Verordnung wird ein Bußgeld über 135 Euro riskiert.

Die Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf Einzelfahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) und nennt keine Gespanne. Die Kennzeichnung ist somit nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Wohnwagen anzubringen, wenn mindestens eines der beiden Fahrzeuge eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5t aufweist. Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5t übersteigt, müssen nicht gekennzeichnet werden, sofern die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger über 3,5t liegt.

Wohnmobile zählen zur Kategorie M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung), weshalb der Aufkleber mit Bus-Symbol empfohlen wird. Von einigen Online-Händlern werden Versionen mit Wohnmobilsymbol angeboten, von deren Verwendung unbedingt abzuraten ist. Diese Version ist nicht in der französischen Verordnung vorgesehen und entspricht somit nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Die vorgeschriebenen Aufkleber mit einer Höhe von 25 cm und einer Breite von 17 cm müssen an den Seiten und am Heck angebracht werden.

Bei der Montage muss beachtet werden, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Ein Anbringen auf Seiten- oder Heckscheibe ist nicht erlaubt. Ebenfalls dürfen die Beleuchtungseinrichtungen und die Sicht des Fahrers nicht verdeckt werden.

Der Heckaufkleber muss, sofern technisch möglich, rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden angebracht werden. Seitliche rechts und links ist die Kennzeichnung jeweils innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront anzubringen und eine Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden einzuhalten. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, kann die Kennzeichnung maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden angebracht werden.

Die Warnhinweise-Aufkleber sind an Tankstellen in Grenznähe oder über den Online-Handel erhältlich.