Überarbeitete Empfehlungen zu Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für Aus- und Nachrüstung

Im Verkehrsblatt 2022, Heft 8 vom 30. April hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Aktualisierung der Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeugen über 3,5t und Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen veröffentlicht.

Die UN-Regelung Nr. 151 legt die Anforderungen für Abbiegeassistenzsysteme fest, die aufgrund der EU-Typgenehmigungsvorschriften für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von > 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben sind.

Die überarbeitete Empfehlung beschreibt den Stand der Technik, der in der UN-Regelung Nr. 151 aufgeführt ist und kann als Prüfgrundlage für die Erteilung der ABE im Sinne des §22 der StVZO durch das KBA herangezogen werden.

Das BMDV gibt bekannt, dass keine Bedenken bestehen, die Systeme auch für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 zu verwenden.

Den Herstellern der Abbiegeassistenzsysteme wird vorgeschrieben, dass sie in der Montageanleitung und der Beschreibung des Verwendungsbereichs die relevanten Merkmale des Fahrzeugs im Anbringungsbereich von Sensoren benennen müssen. Sollte es mehrere Anbaumöglichkeiten oder Zubehörteile geben, die benötigt werden, um eine Verdeckung – z.B. durch Aufbauten hinter dem Fahrerhaus – des überwachten Bereichs zu verhindern, muss explizit in der Anbauanleitung darauf hingewiesen werden.

Nach §32 StVZO sind die Systeme bei der Bestimmung der Fahrzeugabmessungen ausgenommen. Für unterhalb 2m positionierte Anbauteile gelten die Festlegungen für Außenspiegel entsprechend UN-R 46. Insbesondere sind Teile des Systems, die an einem genehmigten Außenspiegel montiert sind und in den Bereich zwischen Boden und 2m Höhe reichen, bezüglich Radien, hervorstehenden Kanten analog zu Spiegeln zu behandeln.