Überarbeitetes RKÜ-Formular erhältlich

Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜ) vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) unverbindlich seit vielen Jahren empfohlen, wurde neu zur Nutzung überarbeitet. Grund ist die seit dem 01.10.2021 bestehende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der die Abtretung bei Kaskoschäden nicht mehr von der Genehmigung des Versicherers abhängig gemacht werden darf (§ 308 Nr. 9 BGB >hier<). Das bedeutet, dass Sie sich vom Kunden auch bei einem Kaskoschaden Ansprüche abtreten lassen können, mit dem Ziel: diese ggf. auch aus abgetretenem Recht in eigenem Namen gerichtlich gegen den zahlungsunwilligen Versicherer durchzusetzen.

Erhältlich als Musterformular und beschreibbare PDF-Datei
Dieses neue RKÜ-Formular kann im ZKF-Online-Shop als Formular in Form eines Blocks mit 50 Sätzen (2-fach) zum Preis von 16,00 Euro zzgl. Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer bestellt werden (alternativ über das >hier< hintergelegte Bestellformular)

ZKF-Mitgliedsbetriebe finden im geschützten Mitgliederbereich (Rubrik Recht) zusätzlich eine am PC ausfüllbare PDF-Datei >hier< (Wichtig: Sollten Sie bereits auf der internen Seite angemeldet sein, finden Sie die Datei über die Rubrik Recht, Punkt Reparaturkosten-Übernahmebestätigung). Durch das „Ausfüllen am PC“ wird die Lesbarkeit der Angaben deutlich verbessert. Zu beachten sind darüber hinaus auch die Informationen zu den Erläuterungen zum neuen RKÜ-Formular.

Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Gesetzesänderung betrifft nur Verträge, die nach dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden.
Wichtig: Es muss im Einzelnen geprüft werden, ob der Vertrag des Kunden bereits über entsprechende neue Versicherungsbedingungen (AKB) verfügt, die ca. seit Mai 2021 in der Versicherungswirtschaft verwendet werden, oder ob es sich um einen Vertrag handelt, in dem das Abtretungserfordernis noch vorhanden ist. Um zu entscheiden, ob Sie bei dem Kaskoschaden wie gewohnt nur eine Zahlungsanweisung (altes Formular) vornehmen können oder ob die Abtretung der Ansprüche (neues Formular) zulässig ist, müssen Sie beim Kunden erfragen, wann er den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Im Zweifel müssen die AKB aus dem jeweiligen Vertrag eingesehen werden. Es gibt zahlreiche Versicherer, die im Hinblick auf die bereits beschlossene Gesetzesänderung schon im Frühjahr 2021 ihre AKB entsprechend änderten, so dass auch Verträge betroffen sein können, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden.

Beachten Sie: Vor einer Klage aus abgetretenem Recht muss Ihr Rechtsanwalt in jedem Fall die Versicherungspolice sowie die dazugehörigen AKB bei dem Kunden anfordern, damit sichergestellt werden kann, dass die Abtretung wirksam erfolgt ist und nicht ein Altvertrag vorlag, bei dem die Abtretung noch von einer Genehmigung des Versicherers abhängig gemacht werden kann. Einer Schätzung nach, sollten sich ab dem Eintritt der Gesetzesänderung in einem Zeitraum von 3 Jahren keine Altverträge mehr im Markt genutzt werden. Somit könnte in jedem Kaskoschadenfall eine Abtretung der Ansprüche von dem Kunden an den Reparaturbetrieb erfolgen.