Übersicht WLTP der einzelnen OEM

Bildquelle: Fotolia | Urheber: ab-photodesign

Im September 2018 wurde die WLTP-Typgenehmigung für alle Neuwagen der Klasse M1, M2 / N1- Gruppe I, Pflicht. Die Umstellung der Fahrzeugklassen N1- Gruppe II, N1- Gruppe III/ N2 muss bis spätestens September 2019 erfolgen.

Im Zusammenhang mit der Zulassungsfähigkeit aktueller M1-Fahrzeuge mit NEFZ-Typgenehmigung (Modelljahr 2018 oder älter) möchten wir darüber informieren, dass es nach aktuellem Stand noch KEINE offiziellen Ausnahmegenehmigungen für eine Zulassung nach dem 31.08.2018 gibt. Fahrzeuge, die sich im Lager oder im Umbauprozess befinden, mussten wie bekannt noch vor dem 31.08.2018 zugelassen werden.

Die Übersicht der uns vorliegenden Informationen der einzelnen OEM zum Thema WLTP finden Sie im geschützten ZKF-Mitgliederbereich unter dem Punkt Technik.