Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 23. Juli 2021 >hier< umsatzsteuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen veröffentlicht. Die Maßnahmen sind befristet bis zum 30. Oktober 2021 bzw. bis zum 31. Dezember 2021.
Folgende Leistungen werden umsatzsteuerlich begünstigt:
- unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Helfer und Geschädigte
- unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
- unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung für Aufräumarbeiten)
Folgende Erleichterungen werden gewährt:
- Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
- Umsatzsteuerfreiheit für bestimmte Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesfinanzministerium >hier<.