Update für Verbandkästen – Was Betriebsinhaber und Fahrzeughalter ab sofort beachten müssen

Bis zum 30.04.2022 müssen Werkstätten die Standardfüllung ihrer kleinen oder großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157:2021 bzw. DIN 13169:2021 aufstocken:

Neu vorgeschrieben sind Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.
Darüber hinaus muss auch die Anzahl an Pflastern aufgestockt werden. Die Verbandskästen müssen nicht ersetzt werden. Es genügt, die neu geforderten Materialien zu ergänzen.

Inhalt nach DIN 13157:2021 (neu)
Ausgehend vom Bestand des Erste-Hilfe-Kastens nach DIN 13157:2009 sind nun neu hinzugekommen:
4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
2 Medizinische Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683, mindestens Typ 1)

Bei Pflastern etc. müssen die Inhaltsmengen erhöht werden:
12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)

Je nach Mitarbeiterzahl und Branche benötigen Sie den kleinen Verbandkasten „C“ (DIN 13157) oder den großen „E“ (DIN 13169). Zwei kleine Verbandkästen C ersetzen einen großen Verbandkasten E.

Außenkennzeichnung der DIN-13157:2021-Behälter
Bislang sind auf den Behältern zwei Aufdrucke vorgeschrieben gewesen: Inhalt DIN 13157 und das weiße Erste-Hilfe-Kreuz auf grünem Untergrund.

Nach der neuen DIN 13157:2021 kann das weiße „Erste-Hilfe-Kreuz“ auf grünem Untergrund entfallen.

Auch die Fahrzeug-Verbandskästen sind betroffen
Die DIN 13164 für Verbandkästen in Kfz ist ebenfalls überarbeitet worden. Sie wird ab 01.02.2022 gültig. So wurden zwei Gesichtsmasken mit in den Kfz-Kasten aufgenommen. Das Verbandtuch 40 x 60 cm wurde gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher von 2 auf 1 Stück reduziert.

Prüfen Sie das Verfallsdatum der Inhalte im Verbandkasten. Wenn Sie sich entscheiden, einen neuen Verbandkasten zu kaufen, sollten Sie bei der Angabe der Normierung der Jahreszahl 2021 achten.

Das bestehende im Markt befindliche Erste-Hilfe-Material nach alter DIN 13157:2009 darf noch immer im Handel angeboten werden. Erst jetzt beginnen die Hersteller, ihre Produktion anzupassen.