Urteil: Beipolierungskosten sind zu erstatten

Nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Bielefeld vom 06.08.2020 (Az. 7 O 180/19) sind Kosten für das Beipolieren von Fahrzeugteilen auch bei älteren Fahrzeugen zu erstatten.

Das LG Bielefeld teilt mit, dass diese erforderlich und auch angemessen seien, um den Übergangsbereich zwischen Neulack und Altlack auszugleichen. Im vorliegenden Fall waren von der beklagten Versicherung zudem die Kosten für eine notwendige ergänzende Stellungnahme durch einen Sachverständigen zu erstatten.