Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge müssen mindestens einmal im Jahr durch Sachkundige einer UVV-Prüfung unterzogen werden. Die mobilen Ladekabel sind Bestandteil des Ladevorganges und gehören zur Funktionstüchtigkeit von E-Fahrzeugen und zählen somit im Rahmen dieser UVV-Prüfungen zu den Prüfgegenständen. Bislang war es so, dass die Prüfung von Ladekabeln nur von Elektrofachbetrieben durchgeführt werden durften.
Der ZDK hat sich dafür eingesetzt, dass auch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus den Kfz-technischen Berufen, die mindestens über die Qualifikation Stufe 2S gemäß der DGUV Information 209-093 verfügen, die Prüfungen der mobilen Ladeleitungen durchführen können.
Voraussetzung hierfür ist jedoch eine zusätzliche Schulung auf das Fahrzeugspezifische Ladekabel und die vom jeweiligen Hersteller vorgeschriebenen Prüfmittel.
Aktuell bietet Würth entsprechende Schulungen an. Informationen über für die wiederkehrenden Prüfungen ausgelegten Prüfgeräte sowie fahrzeug- oder ladeleitungsherstellerspezifische Arbeitsanweisungen bzw. Verfahrensanweisungen zur Prüfung von Ladeleitungen liegen uns jedoch aktuell nicht vor. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir weiter berichten.
Anbei die vollständige Meldung der Kollegen des ZDK.