Verlängerte Antragsfristen der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"

Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft getreten.

Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen") wurden damit verlängert.

Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.

Die FAQs des ZDH zur Richtlinie wurden entsprechend angepasst und können >hier< abgerufen werden.