Vermeiden Sie Fehler bei der Betriebsübergabe: Checkliste - Tipps und Hinweise

Firmenübergabe schiefgelaufen – Nach dem Kaufabschluss kam das „große Erwachen“

Ein Karosseriebetrieb erlebte nach Verkauf seines Betriebes das „große Erwachen“. Zum 1. Januar 2022 sollte das Unternehmen an einen seiner Mitarbeiter verkauft werden und gleichzeitig von der Rechtsform einer GbR in eine GmbH (wegen der Finanzierungsauflagen der Hausbank) umgewandelt werden. Ein Rechtsanwalt begleitete den Verkauf, beachtete allerdings nicht alle Hürden: Der Betrieb hatte zahlreiche Leasingfahrzeuge für den Werkstattersatz und diese müssen wegen der Zuteilung der neuen HGB Nummer (Handelsgesetzbuch) auf einen neuen Halter umgemeldet werden. In Folge der Umschreibung wurden bei der Leasingbank vertragsgemäß zum einen 1,7% des Listenneupreises für die Wertminderung wegen des zweiten Haltereintrags und zusätzlich 250 Euro Gebühr für die Dokumentenentnahme notwendig. Da die Fahrzeuge nun auf die neue Firma laufen sollten, behielt sich die Bank eine Bonitätsprüfung vor, die wegen der nicht ausreichend vorhandenen Bonität des neuen Unternehmensinhabers gescheitert ist. Ergebnis: Die Fahrzeuge können nicht umgemeldet und die Verträge nicht umgeschrieben werden.

Der ZKF hat hierzu in einem Eilverfahren mit den Leasingbanken, Rechtsanwälten und der EUROGARANT AutoService AG eine Checkliste mit weiteren Informationen erstellt, die wichtige Hinweise für diesen Vorfall beschreibt sowie Ratschläge gibt.

Hintergrund
Die Unternehmensübergabe des eigenen Betriebs ist ein komplexer Vorgang, bei dem viele Aspekte insbesondere erbrechtliche und steuerrechtliche Überlegungen, aber auch mögliche Formen der Übergabe sowie Fragen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge des bisherigen Inhabers an den Nachfolger zu berücksichtigen sind.

Dabei sind beim Kauf eines Unternehmens im Wesentlichen zwei Varianten möglich:

  • Der Sachkauf, d. h. Kauf von Wirtschaftsgütern (Asset Deal)
  • Der Rechtskauf, mit Kauf von Anteilen (Share Deal).

Soweit im konkreten Übertragungsfall beide Durchführungswege möglich sind, ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich. Einbezogen werden sollten auch die unterschiedlichen steuerlichen Folgen, die sich für die Parteien beim Sachkauf und beim Rechtskauf ergeben, sowie die Frage, ob die Fortführung der Firmierung zulässig bzw. sinnvoll ist.

Problemfälle können insbesondere beim Sachkauf (Asset-Deal) auftreten, in der die komplette oder teilweise Übertragung der Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Maschinen, Vorräte, u. a.) an den Erwerber, jedoch ohne seinen Rechtsträger übergeht. Dabei ist die Grundlage bei der Betriebsübergabe von Verträgen generell zu beachten: Für jeden Vermögensgegenstand (z. B. des jeweiligen Anlagevermögens, Forderungen oder ein Vertragsverhältnis) ist eine sogenannte Einzelrechtsnachfolge zu vereinbaren. Die Einwilligung bzw. Genehmigung des Vertragspartners ist erforderlich, z. B. Übernahme von Mietvertrag, Darlehensvertrag, Leasingvertrag.

Bitte beachten Sie: Alle schuldrechtlichen Verträge müssen vom Käufer mit dem Gläubiger (Vermieter, Leasinggeber, Dienstleister etc.) abgestimmt, d. h dessen Zustimmung muss zwingend eingeholt werden. Hieraus und auch aufgrund der Anforderungen zu Datenschutz und Arbeitsrecht ergibt sich ein relativ hoher Abwicklungsaufwand. Neben vertraglich vereinbarten Schuldübernahmen sind auch gesetzliche Haftungsfragen, die später geklärt werden müssen, zu berücksichtigen. Neben Erstinformationen durch Handwerkskammern und Fachverbänden ist es von Vorteil, spezialisierte erfahrene, mit nachgewiesener Transaktionserfahrung spezialisierte Berater für Gesellschaftsrecht und M&A für die Erstellung von Vertragsdokumentationen hinzuzuziehen. Diese (nicht ganz kostengünstige) Beratung kann aber zukünftige Risiken begrenzen.

Für die ersten Schritte einer Information hat der ZKF eine Checkliste zur Betriebsübergabe im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk mit Hinweisen zu Problemfällen im Bereich von Leasingverträgen und Umschreibungen von Fahrzeugen >hier< der Rechtsanwaltskanzlei ETL Voigt , die bei der Betriebsübergabe in der Praxis auftreten, erstellt. Dies kann bzw. darf eine individuelle Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge nicht ersetzen.

Weitere Detailinformationen sind auch den Informationen in Form von Broschüren der Arbeitsgemeinschaft der bayrischen Handwerkskammern: Unternehmensnachfolge und Übergabe und Betriebsaufgabe zu entnehmen.

Stand: April 2022