Der ZDH informierte in seiner Januarausgabe über die Verwendung von Referenzfotos im Internet. Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Wenn Referenzfotos im Internet veröffentlicht werden, müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Relevant sind u. a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Gesetze, aus denen sich Schutzrechte Dritter ergeben, wie zum Beispiel das Designgesetz.
Wenn Personen auf Referenzfotos abgebildet werden oder aufgrund des Fotomotivs identifizierbar sind, muss regelmäßig eine Einwilligung der betroffenen Person sowohl für die Anfertigung als auch für die Veröffentlichung der Fotos eingeholt werden.
Da wegen der Widerruflichkeit der Einwilligung eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht und die Einhaltung der weiteren DSGVO-Vorschriften mit Aufwand verbunden ist, ist von einer Abbildung von Personen und sonstigen personenbezogenen Daten auf Referenzfotos abzuraten.
Um eventuellen Streitigkeiten mit Kunden vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Kunden darauf hinzuweisen, dass Referenzfotos der Werke für die Verwendung auf der Webseite und auf Social-Media-Kanälen erstellt werden sollen. Es ist außerdem ratsam, eine schriftliche Zustimmung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Referenzfotos einzuholen.
Einen Mustertext als Word-Dokument zum Download finden Sie >hier<.
Wenn Handwerksbetriebe bei der Veröffentlichung von Referenzfotos, auf denen Produkte Dritter abgebildet werden, auf „Nummer sicher“ gehen wollen, sollte – wenn möglich – auf die Abbildung von Markenzeichen verzichtet werden oder der Hersteller des Produkts kontaktiert und dort nachgefragt werden, ob Schutzrechte bestehen und ob eine Abbildung seitens des Herstellers genehmigt wird.
In Zweifelsfällen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen sollte das Beratungsangebot der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände in Anspruch genommen werden.