Warnung | Achtung: Fake-Rechnungen „Zentrale Zahlstelle und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Umlauf!

Vermeintliche „Zentrale Zahlstelle“: Derzeit kommt es erneut zu Aussendungen von täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle, angeblich von einem Amtsgericht, mit offiziellem Wappen. Der angebliche Sitz ist unterschiedlich. Sollten Sie eine Rechnung mit dem Absender „Zentrale Zahlstelle“ erhalten, ist Vorsicht geboten. Hierbei kann es sich aktuell um eine Betrugsmasche im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister handeln.

Hintergründe: Den Unternehmen werden Kosten für eine angebliche Handelsregistereintragung in Zahlung gestellt. Erst auf den zweiten Blick fällt auf, dass das Nordrhein-Westfälische Wappen auf das Schreiben gedruckt, und auch z. B. in Hessen keine Zentrale Zahlstelle der Justiz existiert. Zudem sollen die Zahlungen - untypisch - auf ein ausländisches Konto erfolgen. Die gefälschten Rechnungen sollen den Anschein erwecken, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Die Betrüger nutzen dabei den Umstand aus, dass Unternehmen, die eine Eintragung im Handelsregister veranlasst haben, eine Gebührenrechnung der Justiz erwarten. Diese Unternehmen erhalten dann gefälscht eine Rechnung ins Haus und werden zeitnah z. B., innerhalb von 3 Tagen aufgefordert, zu bezahlen. Für den Fall des Verzugs wird mit Mahngebühren und Zwangseinziehung gedroht. Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung. Anhaltspunkte für die Fälschung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist. Überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

Weitere Informationen sind >hier<  und >hier<.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Achtung: Darüber hinaus versenden derzeit Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.

In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich um Mitgliedsbetriebe der BGN, es sind auch andere Branchen betroffen. Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Details erhalten Sie auf den Seiten der DGUV >hier<. (AG)