Was ändert sich bei Lohn & Gehalt im Jahr 2026?

Quelle: Freestockgallery-906

Wie in jedem Jahr wird es erneut Änderungen bzw. Anpassungen im Bereich der Gehaltsabrechnungen in den Unternehmen geben. Nachfolgend hat das ZKF-Fördermitglied Unigarant GmbH die wesentlichen Positionen für das neue Jahr zusammengefasst:

1. Grundfreibetrag: Ab dem Jahr 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 €.
 
2. Mindestlohn: Ab 01. Januar 2026 erhöht sich der Mindestlohn auf 13,90 €. Bitte überprüfen und passen Sie ggf. den Stundenlohn bzw. die Arbeitszeit sowie ggf. die Verträge Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und teilen es dem jeweiligen Steuerberater mit.

3. Minijobgrenze: Die Minijobgrenze wird ab dem 01. Januar 2026 von 556 € auf 603 € angehoben. Maximale Stundenzahl pro Monat bei Zahlung des Mindestlohns: 43 Stunden Die Midijobgrenze steigt entsprechend auf 603,01 € - 2.000,00 €.

4. Fahrtkosten: Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab 01.01.2026 angehoben. Das Deutschlandticket steigt im Januar von monatlich 58 € auf 63 €.

5. Datenaustausch private Krankenversicherung: Ab dem 1. Januar 2026 wird das Papierbescheinigungsverfahren zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch einen elektronischen Datenaustausch ersetzt.

(Quelle: Unigarant GmbH, Frankfurt https://www.unigarant.de/de/)