WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive für die Förderung von Beschäftigten im Unternehmen

Immer schneller, immer spezieller: Rasante digitale Entwicklungen, Herausforderungen durch ökologische Transformationserfordernisse, sich verändernde Berufsbilder sowie Qualifikations- und Tätigkeitsprofile - die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt schreitet in hohem Tempo voran.

Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive werden Arbeitgeber und Beschäftigte bei der Weiterentwicklung, Anpassung und dem Neuerwerb von Qualifikationen unterstützt und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.

Qualifizierte Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit (BA) helfen dabei, eine individuell passende Weiterbildung zu finden. Im Gespräch können spezielle Weiterbildungsvorstellungen und dazu passende Finanzierungsmöglichkeiten miteinander erörtert werden.

Unternehmen und deren Beschäftigte können durch die Übernahme von Lehrgangskosten (Erstattung zwischen 15 - 100 % der entstehenden Kosten) und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung während der Beschäftigung (Staffelung zwischen 25 - 100 %), in ihren Qualifizierungsbemühungen unterstützt werden. Die Höhe der Kostenübernahme durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter richtet sich hierbei nach der Größe des Betriebs. Das Vorliegen tariflicher Vereinbarungen zu Qualifizierungselementen oder die Anzahl zu qualifizierender Mitarbeitender im Betrieb können den Anteil der Kostenerstattung noch einmal erhöhen. Auch geringqualifizierte Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen möchten, können gefördert werden.

Die Weiterbildung der Beschäftigten wird gefördert, wenn die sofern die Qualifizierungsmaßnahme mehr als 120 Stunden dauert und sowohl die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als auch der durchführende Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind.  Die Qualifizierung kann flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Für die Förderung von mehreren Beschäftigten ist es möglich, einen Sammelantrag bei der BA zu stellen.

Lassen Sie sich individuell beraten und vereinbaren telefonisch einen Termin

Die BA berät bei der Analyse der Personalstruktur Ihres Unternehmens sowie der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen und konkreten Weiterbildungsbedarfen Ihrer Mitarbeitenden. Auch bei der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Beantragung der Förderleistungen werden Sie unterstützt.

Zur individuellen Beratung können interessierte Unternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 mit dem Arbeitgeber-Service (AGS) der BA >hier<.   Kontakt aufnehmen und eine individuelle, persönliche Beratung mit einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner vereinbaren.

Neben der bundesweiten Servicerufnummer gibt es in jeder Dienststelle vor Ort auch eine Sonderhotline. Die Telefonnummern finden Sie über die Dienststellensuche https://www.arbeitsagentur.de/.

Ausführliche Informationen für Unternehmen erhalten Sie auch auf den Seiten der Arbeitsagentur >hier< mit weiterführenden Links über die Voraussetzungen und Höhe der Zuschüsse. Beschäftigte können sich auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung über Karriere und Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert zudem in speziellen Newslettern regelmäßig über allgemeine und regionale Themen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt – melden Sie sich gerne kostenfrei an: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/newsletter-arbeitgeber .