Die EmpCo (Empowering Consumers; Richtlinie (EU) 2024/825 >hier< über die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) zieht klare Grenzen zwischen zulässigen und irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing). Unternehmen, die in der EU über Nachhaltigkeit werben, müssen diese überprüfen und sich der Richtline anpassen. Sie regelt, wann und wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung verwendet werden dürfen.
Was ändert sich im Umwelt- und Werberecht?
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur noch mit Nachweisen erlaubt. Aussagen über „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind nur noch bei eigener Reduktion zulässig. Werbung mit Kompensationsprojekten ist grundsätzlich verboten, außer mit geprüften Plänen. Zukunftsversprechen benötigen einen öffentlichen, überprüfbaren Plan mit Zwischenzielen.
Wie sehen die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel aus?
Nur noch geprüfte, unabhängige Siegel sind erlaubt. Eigenzertifizierte Siegel ohne Kontrolle sind unzulässig. Zertifizierungssysteme müssen transparent, unabhängig und regelmäßig überprüft sein. Siegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine echte Umweltleistung nachweisen.
Vorbereitungen zur Einhaltung der Richtline: Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen, z. B. auf Internetseiten, Flyer sorgfältig prüfen, dokumentieren und anpassen. Bei Verstoß gegen die neuen Vorgaben können Abmahnungen und Gerichtsverfahren erfolgen.
Die Wettbewerbszentrale e. V. (Bad Homburg) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) die neuen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Handwerk aufbereitet. Informationen sowie Handlungsschritte für die Unternehmen im Handwerk können Sie >hier< einsehen und sich vorbereiten.
Von oben erwähnter Änderung ist nicht der Zukunfts-Kompass Karosserie-, Lackier- & Fahrzeugtechnik betroffen: Zur Dokumentation gegenüber Geschäftspartnern und Banken versetzt das Tool „Zukunfts-Kompass Karosserie-, Lackier- & Fahrzeugtechnik“ Betriebe des Karosserie-, Kfz- und Fahrzeuglackierhandwerks in die Lage einen Nachhaltigkeitsbericht anzufertigen.
Der Zukunfts-Kompass Karosserie-, Lackier- & Fahrzeugtechnik als Gemeinschaftsprojekt des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF), Bundesverband Fahrzeuglackierer (BFL), Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV), und des Bundesverbandes der Partnerwerkstätten e.V. (BVdP), wurde unter dem Dach der Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. (IFL) realisiert.
Interessierte Betriebe können sich hier registrieren und den Nachhaltigkeitsbericht erstellen: https://kfz.zukunfts-kompass-handwerk.de/ (AG)