Wichtig für die HU: Austauschfristen bei Gasheizungen beachten

Bildquelle: Seibold

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Reisemobilen steht die Betriebssicherheit der Heizsysteme im Fokus. Besonders wichtig für Servicebetriebe:

Austauschpflicht: Für ältere Heizgeräte (Inbetriebnahme 03/1993 bis 12/2005 gemäß TA 27) gilt eine Austauschfrist für Wärmetauscher. Diese beträgt meist 10 Jahre, wurde für bestimmte Modelle jedoch auf 30 Jahre verlängert.

Ausnahme E-Kennung: Moderne Geräte mit einer E-Kennzeichnung (nach UN/ECE R 122) unterliegen keiner gesetzlichen Austauschfrist mehr.

HU-Relevanz: Ist ein betroffenes Gerät nach Ablauf der Frist noch betriebsfähig eingebaut, führt dies zu einer negativen Bewertung der HU.

Eine detaillierte Übersicht mit einer Liste der betroffenen Modelle des viel verbreiteten Fabrikats Truma sowie deren Austauschvarianten finden Sie in unserem >Infoblatt<. (DC)