Wenn eine Werkstatt ihre Rechtsform ändert, zum Beispiel von einer GbR, e.K. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine GbR oder e.K, hat das oft größere Folgen, als man auf den ersten Blick denkt. Denn: In vielen Fällen entsteht rechtlich ein anderer Fahrzeughalter und Vertragspartner.
Das betrifft insbesondere:
• zugelassene Firmenfahrzeuge
• Leasingverträge
• Kfz-Versicherungen
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn
• der Betrieb am selben Standort bleibt,
• die Mitarbeitenden dieselben sind,
• der Werkstattname fast gleich bleibt,
kann die neue Rechtsform rechtlich trotzdem als neues Unternehmen gelten. Beispiel: Müller GbR wird zu Müller GmbH. Dann ist die GmbH in der Regel nicht identisch mit der bisherigen GbR. Für Fahrzeuge, Versicherungen und Leasingverträge kann das deshalb als Halter- oder Vertragspartnerwechsel behandelt werden.
Was ist dann zu prüfen oder zu veranlassen?
1. Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle
Ändert sich der rechtliche Halter, müssen Fahrzeuge in der Regel umgeschrieben werden. Eine reine Adressänderung ist etwas anderes. Bei einem Wechsel von GbR zu GmbH oder GmbH zu GbR liegt aber häufig mehr als nur eine Namensänderung vor.
2. Kfz-Versicherung
Die Versicherung muss sofort informiert werden. Der Versicherungsnehmer und/oder Halter muss eventuell geändert werden. Ohne Abstimmung kann es Probleme beim Versicherungsschutz geben.
3. Leasing- oder Finanzierungsverträge
Hier liegt oft das größte Risiko. Leasingbanken verlangen bei einer Umschreibung oder einem Wechsel des Vertragspartners häufig eine vorherige Zustimmung. In der Praxis kann es passieren, dass:
• Verträge nicht einfach übernommen werden,
• neue Bonitätsprüfungen verlangt werden,
• zusätzliche Kosten entstehen,
• Sonderzahlungen gefordert werden,
• oder im schlimmsten Fall Verträge beendet werden.
Warum ist das so wichtig?
Wird die Rechtsform geändert, ohne dass Fahrzeuge, Versicherungen und Leasingverträge rechtzeitig angepasst werden, kann es zu erheblichen Problemen kommen:
• Fahrzeuge sind nicht korrekt zugelassen
• Versicherungsverträge passen nicht mehr zum Halter
• Leasingverträge laufen auf den falschen Vertragspartner
• es drohen Zusatzkosten, Verzögerungen und rechtliche Risiken, insbesondere dann wenn die Fahrzeuge als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zugelassen und regelmäßig dritten Personen gewerblich zur Verfügung gestellt werden.
Unsere klare Empfehlung
Bitte klären Sie eine Rechtsformänderung immer vorab, bevor die Umstellung im Handelsregister vollzogen oder nach außen umgesetzt wird. Besonders wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit:
• Zulassungsstelle
• Kfz-Versicherung
• Leasingbank / Finanzierer
• ggf. Steuerberater, Rechtsanwalt und weiteren Vertragspartnern
Wichtig zu wissen
Nicht jeder Fall ist identisch. Ob tatsächlich nur eine Namensänderung vorliegt oder ein echter Wechsel des rechtlichen Halters bzw. Vertragspartners, muss im Einzelfall geprüft werden. Kurz gesagt Ein Wechsel von GbR zu GmbH oder umgekehrt ist nicht nur eine Formsache. Er kann erhebliche Auswirkungen auf Zulassung, Versicherung und Leasing haben und sollte deshalb frühzeitig und sorgfältig vorbereitet werden. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.