Widerrufsbelehrung – Was Karosserie-Fachbetriebe beachten müssen

Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher die Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Um Ihnen die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt, die wir Ihnen im geschützten Mitgliederbereich in der Rubrik "Recht" unter dem Punkt "Widerrufsbelehrung" zum Herunterladen als Word-Dokument zur Verfügung stellen.

Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Versäumt der Gewerbetreibende es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.

Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Unternehmer haben nach Gesetz kein Widerrufsrecht.

Was hat der Karosserie-Fachbetrieb mit „Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen“ zu tun?
Immer dann, wenn ein Fachbetrieb ein Fahrzeug beim Kunden abholt (Hol- und Bringservice), oder wenn der Kunde sein Fahrzeug bei einer „Nachtannahme“ abgibt, also sein Fahrzeug auf, oder am Betriebsgelände abstellt und seinen Schlüssel in den „Nachtannahme-Briefkasten“ einwirft, handelt es sich um einen Vertrag, der „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossen wurde und somit steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §312 b BGB bzw. nach §312 c BGB zu.

Daraus ergibt sich das Problem, dass der Fachbetrieb, um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, vor Reparaturbeginn die Widerrufsfrist abwarten müsste.

Weitere Informationen zur Widerrufsbelehrung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.