Wirtschafts-Identifikationsnummer: Antragstellung ist nicht nötig

Ab November 2024 erhalten Betriebe automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird allen wirtschaftlich Tätigen: Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen – vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - stufenweise übermittelt. Betriebe, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto informiert werden. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, wird lediglich im sogenannten Wege der öffentlichen Mitteilung informiert, da die W-IdNr. mit der den Betrieben bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch sein sollte.

Laut Bundesfinanzministerium dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Geplant ist, dass die W-IdNr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern ersetzt, sondern diese vielmehr parallel zu diesen verwendet. Ziel ist: Die Verwaltung zu vereinfachen und schrittweise bestehende Identifikationsnummern abzulösen.

Weitere Informationen auch Details zu den Hintergründen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer finden Sie auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern >hier< BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer (AG)