ZDH: Aktualisierte Fassung "Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020"

Der ZKF berichtete ausführlich über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die umfassende Hilfestellung in Form einer Handreichung "Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020" überarbeitet >hier<. Diese Information richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und gibt einen Überblick, welche Anforderungen die o. g. Neuregelungen beinhalten und wie die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erstellten digitalen Grundaufzeichnungen zukünftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen nachträgliche Manipulationen abzusichern sind.

Im Inhalt sind neben einer aktualisierten „Entscheidungshilfe für die Prüfung der Anwendbarkeit der Nichtbeanstandungsregelung sowie der Übergangsregelung für die eingesetzte Kasse“ (Seite 19) u. a. Hinweise auf die Regelungen der 15 Bundesländer zur Verlängerung der Nichtbeanstandung der Verwendung von nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufgerüsteten Kasse über den 30. September 2020 hinaus (Seite 16) enthalten. Auch wurden neue Informationen zur Verfügbarkeit von cloudbasierten TSE-Lösungen (Seite 13) aufgenommen sowie ein Hinweis auf die Rechtsprechung des Sächsischen Finanzgerichts zur Frage der Befreiung von der Belegausgabepflicht (Seite 28) hinzugefügt. Ergänzt werden die Ausführungen durch Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis.