ZDH-Empfehlung: Freiwillige Anfertigung einer Muster-Corona-Dokumentation zum Nachweis für Betriebe

Betriebe sind während der Corona-Krise mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich auf betriebliche Abläufe und somit auf die Erzielung von Einnahmen auswirken können. Zeitverzögert wird dies im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen zwangsläufig zu „Auffälligkeiten“ und entsprechenden Nachfragen führen. Die Fragen: Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkungen hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb? werden sich erst nach Jahren stellen. Aus diesem Grund empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Betrieben, um Nachkalkulationen und Schätzungen seitens der Finanzverwaltung zu verhindern, die Führung einer gesonderten Dokumentation >hier<.

Der Aufbau und der Inhalt dieser entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Der ZDH stellt eine Muster-Dokumentation bereit, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und bei Bedarf aktualisiert wird. Sie ist als eine Art Orientierungshilfe angedacht und sollte bei Verwendung an die individuellen Verhältnisse des Betriebs angepasst werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch >hier<.