ZDH: Entlastungspläne der Bundesregierung – ZKF setzt sich für Kriterien innerhalb des Energiekostendämpfungsprogramms ein

Innerhalb des Entlastungsgesetzes der Bundesregierung wurde ein 5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für die energieintensive Industrie gestartet. Damit wurde die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind.

In diesem Zusammenhang wurde das Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien gestartet >hier<. Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Ziel ist, dort wo die Not am größten ist, zielgerichtete Hilfe zu leisten, d. h. dort wo wegen besonders hohen Energiekosten und der Stellung im internationalen Wettbewerb die Auswirkungen der aktuellen Krise nur schwer zu tragen sind. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

Um dieses Zuschussprogramm u. a. in Anspruch nehmen zu können ist eine Voraussetzung, dass Unternehmen einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören. Die von der EU-Kommission überarbeiteten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen (KUEBLL) befassen sich mit diversen, für den „Green Deal“ relevanten Themen. Ein Teil der KUEBLL widmet sich der Ermäßigung von Stromabgaben für energieintensive Unternehmen.

Dieses Zuschussprogramm hat der ZDH von Beginn an deutlich kritisiert, da u. a. durch die Bezugnahme zur KUEBLL-Liste nur wenige Handwerksbetriebe antragsberechtigt sind. Denn entscheidend für die Erfüllung dieser Antragsvoraussetzung ist nicht, welchen Tätigkeitsschwerpunkt ein Unternehmen aktuell hat, sondern unter welcher Wirtschaftszweigklassifikation seine wirtschaftliche Tätigkeit beim Statistischen Landesamt geführt wird.

Der ZKF setzt sich derzeit gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) dafür ein, dass das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk innerhalb des Energiekostendämpfungsprogramms in der geplanten Erweiterung auf weitere Unternehmen, die bislang nicht auf der sog. KUEBLL-Liste stehen, aufgenommen werden. Somit könnten Betriebe des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks zukünftig Zuschüsse im Programm beantragen. Das Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) finden Sie >hier< in dieser sind neben den Voraussetzungen und Fristen für das Programm auch die KUEBLL-Liste enthalten.

Hintergrundinfos: Das ZDH-Rundschreiben mit Bewertung der Entlastungspläne der Bundesregierung können Sie >hier< einsehen. Informationen über die KUEBELL-Liste erhalten Sie >hier<.