ZDH-Information: Erstattungsansprüche durch COVID-19 für erwerbstätige Personen nach dem Infektionsschutzgesetz

Durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und der verursachten Krankheit COVID-19 wurden viele Menschen mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert, die der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Dies geschah unter anderem mit angeordneter Absonderung, Tätigkeitsverboten, die Schließung bzw. die Untersagung des Betretens von Betreuungseinrichtungen für Kinder oder von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Dadurch haben viele erwerbstätige Personen einen Verdienstausfall erlitten, da sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Für diese Fälle sieht das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch vor >hier<.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein FAQ-Papier zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbstständige nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht. Mit Blick auf die Corona-Pandemie zielt das BMG-Papier darauf ab, Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsumfang und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen der Vorschrift zu klären. Weitere Einzelheiten können auch dem Rundschreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerk (ZDH) entnommen werden.