ZDH-Information: Erste Fristen zur Beauftragung der Aufrüstung von Kassen laufen Ende August aus

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informierte, dass mehrere Bundesländer unter bestimmten Voraussetzungen stillschweigende Fristverlängerungen bei der Aufrüstung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) über den 30. September 2020 hinaus gewähren (siehe Online-News des ZKF).

Bitte beachten Sie: In diesem Zusammenhang weist der ZDH darauf hin, dass in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen diese Betriebe, eine Aufrüstung von Kassen bis zum 30. bzw. 31. August 2020 in Auftrag gegeben haben müssen, damit eine Verlängerung der Nichtbeanstandung ihrer Kassen durch die Finanzverwaltung in Anspruch genommen werden kann.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des ZDH sowie der Übersicht über die Erlasse der Bundesländer zur Regelung der Fristverlängerung zur Aufrüstung von Kassen (Stand: 30. Juli 2020).