ZDH-Information: Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellt Weichen für modernes Zuwanderungsrecht

Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember 2018 die Gesetzentwürfe für ein Fachkräfte-einwanderungsgesetz sowie für ein Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung beschlossen. Durch den Gesetzentwurf, der mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eng vorabgestimmt ist, werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaat dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und insgesamt klarer und transparenter gestaltet.

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert in seiner Zusammenfassung ausführlich über die Eckpunkte und Änderungen >hier<.