ZDH-Information: Fristen zur elektronischen Vergabe im Bereich der Schwellenwerte bei der Auftragsvergabe von öffentlichen Aufträgen

Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Träger öffentlicher Verwaltung zu beachten hat, wenn er Güter und Leistungen zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben beschafft. Grundsätzlich werden Aufträge im Wege der öffentlichen Ausschreibung (oder des EU-weiten offenen Verfahrens) vergeben.

Mitgliedsbetriebe, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, sollten sich auf die Anforderungen der elektronischen Vergabe (eVergabe) einstellen und auch Fristen des Übergangs beachten.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird dabei in den Unterschwellenbereich im Baubereich bis Aufträge unter 5.548.000,00 Euro und in den Oberschwellenbereich mit Bauaufträgen über 5.548.000,00 Euro sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000,00 Euro unterschieden. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/elektronische-vergabe.html

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Information zur elektronischen Vergabe im Ober- und Unterschwellenbereich mit Handlungsempfehlungen für die betroffenen Unternehmen veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schreiben des ZDH >hier<

Die öffentliche Hand vergibt jährlich Aufträge im Wert von rund 300 Milliarden Euro. Mehr als 35.000 Vergabestellen beschaffen allein in Deutschland Güter und Dienstleistungen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen.