ZDH-Information: Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts für wirksame Sanierungsinstrumente

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Pressemeldung zum verabschiedeten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht.

In dieser ZDH-Pressemeldung wird verdeutlicht, dass Betriebe angesichts der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten wirksame Sanierungsinstrumente benötigen, bevor die Insolvenz eintritt und die Abwicklung droht.

Vom ZDH kritisiert wird allein die Gestaltung der Aufgabenzuweisung zur umfassenden Insolvenzberatung an die Handwerkskammern. Handwerkskammern bieten Mitgliedsbetrieben in wirtschaftlicher Schieflage eine Erstberatung.

Damit eine sich zunehmend schlechte wirtschaftliche Situation eines Betriebes nicht unbedingt in einer Insolvenz endet, existieren auf solche Krisen spezialisierte Beratungshäuser, die die Situation des Betriebes analysieren und insolvenzabwendende Maßnahmen durchführen.

In diesem Zusammenhang weist der ZKF auf seine Online-News vom 10.08.2020 hin. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Plenovia Unternehmensberatung GmbH, ist eine dieser Berater, die unter einem Dach und unter einheitlicher Führung sowohl die rechtlichen als auch die betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themen in wirtschaftlichen Krisensituationen abdecken. Sie bieten ZKF-Mitgliedsbetrieben in diesem speziellen Fall eine kostenlose Erstberatung an.