ZDH-Information: Neuer Umweltbonus fördert Elektromobilität noch stärker

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge zu fördern. Mit dem 19. Februar 2020 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Förderprogramm Elektromobilität (FEM) – Umweltbonus) mit erhöhten Fördersätzen in Kraft getreten. Die neue Umweltbonusregelung ist bis Ende 2025 befristet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert ausführlich über den Inhalt und das Antragsverfahren der Richtlinie >hier<.

Ziel ist die Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen und einer schnellen Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt. Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Das zu fördernde Fahrzeug muss zu den Klassen M1 („Pkw“) oder N1 („leichte Nutzfahrzeuge“ bis 3,5 zulässiges Gesamtgewicht, zGG) rechnen. Förderfähig sind auch Nutzfahrzeuge der Klasse N2, jedoch nur, wenn sie mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden können: Damit wird nur ein sehr kleiner Teil der „mittelschweren“ Nutzfahrzeuge im Bereich der Klasse N2 (3,5 bis 7,5 t) erfasst, die von der Sonderregelung des Führerscheins B für Elektromobile profitieren. (Bis zu einem zGG von 4,25 t kann die Klasse B unter bestimmten Umständen genutzt werden. (Regelungen im Einzelnen § 6 Abs. 3b Fahrerlaubnisverordnung). Alle förderfähigen Fahrzeuge von teilnehmenden Herstellerkonzernen sind in einer Liste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einsehbar >hier<.

Der bisherige Umweltbonus für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) wird von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht. Plug-In-Hybride (PHEV) erhalten zukünftig einen Zuschuss von 4.500 Euro (statt bisher 3.000 Euro). Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten BEV mit 5.000 Euro und PHEV mit 3.750 Euro eine reduzierte Prämie. Der Bonus ist hälftig vom Bund und den teilnehmenden Kfz-Herstellern zu tragen.

Weitere Informationen über die Förderung der Elektromobilität erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) >hier<