ZDH-Information: Neuerungen bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.12.2021 wurden Neuerungen im Hinblick auf die Corona-Wirtschaftshilfen veröffentlicht:

Für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2022 wird die Überbrückungshilfe als Corona-Zuschüsse „Überbrückungshilfe IV“ fortgeführt. Soloselbständige können Wirtschaftshilfen im Rahmen der „Neustarthilfe 2022“ beantragen. Hierzu werden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium entsprechende FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 zeitnah veröffentlichen. Details finden Sie zur Neustarthilfe (einmalige Betriebskostenpauschale) und zur Überbrückungshilfe IV.

Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfeunternehmen.de

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), aber auch auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).