ZDH-Information: Praxishilfe für betroffene Betriebe der Hochwasserkatastrophe bei Nichterfüllung der Kassenführung

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurden Unternehmen verpflichtet, ihre Kassenaufzeichnungen durch den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abzusichern >hier<.

Derzeit bestehen bei Unternehmen Schwierigkeiten, deren Kassensysteme ganz oder zum Teil durch die Hochwasserkatastrophe ausgefallen sind, diese Anforderungen einzuhalten. Betroffene Unternehmen können in diesen Fällen zeitnah und in Absprache mit ihrem steuerlichen Berater einen ggf. weitergehenden Antrag nach § 148 Abgabenordung (AO) zur Gewährung von Erleichterungen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen nach § 146a AO bei ihrem Finanzamt stellen.

Zur Hilfestellung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) mit anderen betroffenen Spitzenverbänden eine Praxishilfe für die Betriebe zur Unterstützung bei einer entsprechenden Antragstellung erarbeitet und die umfassende ZDH-Handreichung zur Kassenführung aktualisiert.  Mit diesem Leitfaden soll einen Überblick über die Anforderungen geben werden, die die Neuregelungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beinhalten.