ZDH-Information: Stellungnahme des Bundesministeriums zur Umsatzsteuersenkung

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden umfangreiche Maßnahmen eines Konjunkturpakets umgesetzt. Dabei wurde eine befristete Umsatzsteuer von derzeit 19% auf 16% und der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5% bis zum 31.12.2020 beschlossen. Der ZKF berichtete ausführlich in seinen ZKF-NEWS Online im Juni 2020  >hier<.  

Mit der Senkung der Umsatzsteuer stellten sich viele Praxisfragen, die in einem ersten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.6.2020 beantwortet wurden >hier<.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat weitere offene Praxisfragen an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen, zu denen im BMF-Schreiben vom 4. November 2020 Stellung genommen wurde >hier<. Auskünfte zu den für das Handwerk relevanten Punkten, z. B. bei Voraus-/Anzahlungsrechnungen, Gutscheinen, wiederkehrende Leistungen (Wartungsverträgen) oder aber auch zu Dauerleistungen u. v. m. erhalten Sie vom ZDH >hier<.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium >hier<.