ZDH-Information: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen – bei öffentlichen Aufträgen eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Der ZKF berichtete in seinen Online News über die Möglichkeit zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Corona-Krise. In diesem Zusammenhang treten Probleme auf, wenn die Krankenkassen den Betrieben Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen müssen. Bieter, z. B. wie im herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau, benötigen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

In einer Information des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vom GKV-Spitzenverband >hier< wird über die Möglichkeit der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Stundung der Sozialbeiträge durch die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgeber informiert >hier<. Bei Problemen bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen kann auf das Schreiben des GKV-Spitzenverbandes hingewiesen werden.