ZDH-Information: Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder - Werkstätten und Tankstellen dürfen weiterhin öffnen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert in seinem Schreiben über die Bund-Länder-Vereinbarungen und deren Maßnahmen vom 13. Dezember 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie >hier<.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen u. a., die ab 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 vorgesehenen Schließungen der Einzelhandelsgeschäfte mit folgenden Ausnahmen: Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Somit dürfen Werkstätten und Tankstellen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen und die Betriebe öffnen. Der ZKF wird über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf unsere Branche berichten.

Für den 5. Januar 2021 ist ein weiteres Spitzentreffen des Bundes und der Länder geplant, um die zwischenzeitlichen Entwicklungen, ggf. mit weiteren erforderlichen Entscheidungen beschließen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie im Beschluss der Bundeskanzlerinaber auch auf den Seiten „Die Bundesregierung“.