Bei Eintritt derartiger Naturkatastrophen, wie derzeit beim Hochwasser in einigen Bundeländern stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit Freistellungs- und Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Reduzierung der Personalkosten spielt dabei eine Rolle.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) stellt ein aktualisiertes ZDH-Praxis Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ zur Verfügung.
Viele Details und Informationen sind dem Leitfaden des ZDH mit weiterführenden Links zu entnehmen. (AG)