ZDH: Informationspflichten mit Mustervorlagen für den betrieblichen Alltag

Unternehmen sind im betrieblichen Alltag verpflichtet, Kunden, Behörden, Beschäftigten oder aber auch der Öffentlichkeit, Informationen zu erteilen. Das ZDH Praxis Recht „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ wurde an die künftige neue Rechtslage und das aktuelle ZDH-Design angepasst. Im Inhalt sind Informationen und Mustervorlagen hinterlegt, die für die betriebliche Praxis genutzt werden können >hier<.

Hintergrund: Neue Informationspflichten für Betriebe werden durch die neue EU-Produktsicherheitsverordnung durch Einführung der EU- Produktsicherheitsrichtlinie notwendig. Die neue EU-Verordnung über die Produktsicherheit (VO 2023/988) >hier< wird ab dem 13. Dezember 2024 die bisherige Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ablösen. Sie wird ohne nationale Umsetzungsgesetze einheitlich innerhalb der gesamten EU gelten. Ziel des europäischen Produktsicherheitsrechts bleibt, dass auf dem europäischen Markt nur sichere Produkte im Umlauf sind. Mit der Verordnung reagiert der EU-Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung von Produkten und unternimmt den Versuch, neuartige Geschäftsmodelle (Onlinehandel, Plattformökonomie und Fulfillment-Dienstleister) sowie Cyberrisiken in den Blick zu nehmen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV >hier< ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.

Infos erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz >hier<. (AG)