Der ZKF berichtete bereits in seinen ZKF Online News über die Finanzverwaltungen der betroffenen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, die anlässlich der Unwetterereignisse in den letzten Monaten mittels sog. Katastrophenerlasse umfassende steuerliche Erleichterungen für die Betroffenen vorgesehen haben, um unbillige Härten zu vermeiden.
Diese Erlasse wurden überarbeitet und enthalten nunmehr auch umsatzsteuerliche Regelungen zu den Themen: Überlassung von Wohnraum, unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneter Gegenstände (Investitionsgütern) zur Beseitigung der Flutschäden, unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung), Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2024 und Sachspenden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) bündelt weiter Informationen und hat die interne Informationsschrift „Leitfaden - Steuerliche Erleichterungen bei (Umwelt) Katastrophen“ erneut überarbeitet. Im Weiteren werden dort in den Kapiteln auch die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene und sonstige steuerliche Erleichterungen dargestellt. Darüber hinaus werden aktuelle Informationen auf den ZDH-Internetseiten >hier< zur Hilfestellung bereitgestellt. (AG)